Berufszulassung für Immobilienverwalter gilt ab 1.8.2018
Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler sind ab August 2018
verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. 20 Stunden Weiterbildung
innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen sie dann absolvieren.
Zudem müssen Verwalter künftig eine Berufshaftpflichtversicherung
unterhalten. Das sieht das Gesetz zur Einführung einer
Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler
vor, das am 1.8.2018 in Kraft tritt.
Bescheid über die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) liegt
vor und kann im Büro der Hausverwaltung nach vorheriger Terminabsprache
eingesehen werden.
"Der einzige Weg großartige Arbeit zu leisten, ist zu lieben was man tut.
1955-2011
Steve jobs
"Immobilien können weder verloren gehen oder gestohlen noch mitgerissen werden. Mit gesundem Menschenverstand gekauft, vollständig bezahlt und mit angemessener Sorgfalt verwaltet, handelt es sich um die sicherste Investition der Welt."