Berufszulassung für Immobilienverwalter gilt ab 1.8.2018

Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler sind ab August 2018 verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. 20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen sie dann absolvieren. Zudem müssen Verwalter künftig eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten. Das sieht das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vor, das am 1.8.2018 in Kraft tritt. Bescheid über die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) liegt vor und kann im Büro der Hausverwaltung nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.