Hier erfahren Sie mehr darüber, welche Betriebskosten für Sie als Eigentümer umlegbar sind und welche steuerlich abgesetzt werden können.
Als Vermieter können Sie einige Ihrer Kosten, welche durch die
Vermietung einer Immobilie entstehen, auf Ihre Mieter umlegen. Dabei
gilt es jedoch bestimmte rechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Diese
sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt und geben
Aufschluss darüber, welche Nebenkosten umgelegt werden dürfen und welche
nicht. Hier haben wir für Sie eine Übersicht über die umlagefähigen
Nebenkosten.
Das Wichtigste in Kürze
Nicht nur Vermieter, auch Selbstnutzer von Immobilien können einige Posten von der Steuer absetzen.
Die zwei größten Posten sind Handwerker-leistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Wichtig für die Steuer: Von Handwerkern und Dienstleistern immer Rechnungen ausstellen lassen und nie das Geld bar bezahlen.
Zusätzlich Steuern sparen kann, wer eine denkmalgeschützte Immobilie modernisiert.
Die Nebenkostenabrechnung bietet für Steuerzahler oftmals eine überraschende Steuerersparnis. Sind Sie Mieter und erhalten von Ihrem Vermieter die Nebenkostenabrechnung, können Sie damit möglicherweise eine Steueranrechnung beantragen. Auch bei Vermietern interessiert sich das Finanzamt für die Nebenkostenabrechnung. Denn die Zahlungen des Mieters müssen als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung erfasst werden. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Nebenkosten und Steuererklärung.
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